Die Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten räumen demjenigen, der ein Stadionverbot des 1. FC Lokomotive Leipzig e.V. bekommen hat, die Möglichkeit ein, sich zu seinem Stadionverbot zu äußern und Stellung zu beziehen. Deshalb hat das Präsidium des 1. FC Lok im Dezember 2013 die Stadionverbotsanhörungskommission (SVAK) ins Leben gerufen.
1. der/die Stadionverbotsbeauftragte des 1. FC Lokomotive Leipzig e.V.
2. der/die Sicherheitsbeauftragte des 1. FC Lokomotive Leipzig e.V.
3. der/die Fanbeauftragte des 1. FC Lokomotive Leipzig e.V.
4. Vertreter/in des Fanbeirates des 1. FC Lokomotive Leipzig e.V.
5. Vertreter/in des Fanprojektes Leipzig
6. Vertreter/in des Amtes für Jugend, Familie und Bildung
+ Evtl. Betroffene/r; evtl. mit Begleitperson
+ Auf Antrag des/der Betroffenen können auch ein/e Vertreter/in des Gast-Fanprojektes und der/die
Fanbeauftragte des Gastvereins oder eine von dem/ der Betroffenen bestimmte Vertrauensperson der
Kommission beiwohnen.
Die Stadionverbotsanhörungskommission gibt den vom 1. FC Lokomotive Leipzig e.V. mit einem Stadionverbot belegten Personen die Möglichkeit einer mündlichen Anhörung. Dies muss durch die Person beim Verein schriftlich beantragt werden. Die SVAK prüft und berät über den beantragten Sachverhalt und trifft anschließend eine Entscheidung (z.B. Stadionverbot zur Bewährung aussetzen), welche jedoch noch vom Präsidium abschließend formal bestätigt werden muss.
Wenn ihr einen Brief vom 1. FC Lokomotive Leipzig e.V. erhaltet, in dem euch ein Stadionverbot ausgesprochen wird, könnt ihr die SVAK anrufen. Dies beantragt ihr beim SVAK-Vorsitzenden Martin Mieth schriftlich unter 1. FC Lokomotive Leipzig e.V., Connewitzer Straße 21, 04289 Leipzig oder geschäftsstelle@lok-leipzig.com. Der Fall wird anschließend geprüft und ein Termin mit euch vereinbart.
Im Rahmen des Termins könnt ihr eure Sichtweise bzw. euren Standpunkt vor den Mitgliedern der Kommission darlegen. Die Kommission wird ggf. noch Nachfragen dazu stellen. Anschließend beraten sich die Mitglieder der Kommission und teilen euch die Entscheidung mit.